AP22+: Erweiterte Förderung der Tiergesundheit angeplant

AP22+: Erweiterte Förderung der Tiergesundheit angeplant

Die Tiergesundheit soll in der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) weiter gefördert werden. Der Bundesrat sieht deshalb im Erläuterungsbericht der Vernehmlassung vom 14. November 2018 unter den Produktionssystembeiträgen zusätzlich zu den bestehenden Programmen wie BTS und RAUS neu Tiergesundheitsbeiträge vor. Diese Direktzahlungen sollen anhand eines Anreizprogramms „Gesundes Nutztier“ mit einem zweistufigen Programm eingeführt werden. Einerseits soll die Teilnahme von Betrieben an beratenden Angeboten, welche betriebsindividuelle Massnahmen ermöglichen, dabei mit Direktzahlungen gefördert werden (Bestandesbetreuung, Gesundheitsdienste, spezifische Programme). Andererseits hat das Programm eine ergebnisorientierte Komponente, welche den effektiven Tiergesundheits-Status in den einzelnen Betrieben aufzeigt und bei guten Leistungen honoriert. Dabei sollen Tierhalter für ihre Betriebe freiwillig ein passendes Programm zur Prävention auswählen, betriebsspezifische Massnahmen umsetzen und dafür neu finanzielle Unterstützung für anfallende Kosten erhalten. Das Vernehmlassungsverfahren zur AP22+ läuft noch bis am 6. März 2019.

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