Schlachtung trächtiger Tiere vermindern

Ungewollte Trächtigkeiten bei Rindern vermeiden – im Notfall für eine Schlachtung richtig vorgehen

Die Schlachtung trächtiger Kühe ist tierschutzrelevant und wird von der Gesellschaft zunehmend als ethisches Problem wahrgenommen. Die Branche hat darauf reagiert. Sie auferlegt Tierhaltenden, die trächtige Rinder schlachten lassen, eine Gebühr von 200 Franken.

Nur bei tiermedizinischen Notfällen, bei denen keine Geburt abgewartet werden kann, wird eine Ausnahme gemacht. In solchen Fällen brauchen die Tierhaltenden ein tierärztliches Zeugnis, wo der Tierarzt oder die Tierärztin beschreibt, aus welchem tiermedizinisch dringlichem Grund eine Geburt nicht abgewartet werden kann. Neue Merkblätter unterstützen Tierärztinnen, Tierärzte und Tierhaltende.

Merkblätter: LW Trächtigkeiten verhindern, NT Trächtigkeit verhindern, Fachempfehlung zur Vermeidung des Schlachtens von trächtigen Tieren der Rindviehgattung

 

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