Datenschutzerklärung

Grundlagen

Der Unterzeichner oder die Unterzeichnerin und die Rindergesundheit Schweiz RGS schliessen eine Dienstleistungsvereinbarung (RGS-Vereinbarung) auf der Grundlage des geltenden Angebotes (Dienstleistungsangebot Rindergesundheit Schweiz, RGS) ab.

Art der Verrechnung

Die Verrechnung des Jahresbeitrags für das Dienstleistungspaket erfolgt jeweils im ersten Halbjahr des Geschäftsjahrs basierend auf der geltenden Tarifliste auf unserer Website www.rgs-ntgs.ch. Falls zusätzliche Dienstleistungen bezogen werden, werden diese mit den ermässigten Tarifen für Dienstleistungsbezüger separat verrechnet.

Haftung

Die vereinbarten Leistungen der RGS werden nach Treu und Glauben erbracht. Ansprüche der Vereinbarungspartner gegeneinander auf Ersatz von Schäden sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Kündigung

Die Vereinbarung kann gegenseitig, mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten, jeweils auf das Ende des Geschäftsjahres schriftlich gekündigt werden. Wenn keine Kündigung vorliegt, wird die Vereinbarung automatisch verlängert.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für die Vereinbarungspartner ist der Sitz von Nutztiergesundheit Schweiz und RGS in Zollikofen, Bern. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die RGS behält sich, unter Einhaltung der Kündigungsfrist, Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Tarife vor.

Datennutzung (für landwirtschaftliche Betriebe/Tierhalter)

Im Rahmen dieser Vereinbarung werden auf Betrieben durch Mitarbeitende von RGS und KGD, sowie KGD- und RGS-Vertragstierärzten Adress-, Betriebs- und Tierdaten erhoben. Die Daten dienen in erster Linie der Beratungstätigkeit, Indikatorberechnungen und der Weiterentwicklung von Präventionskonzepten. Die Unterzeichnenden berechtigten Organisationen (TVD, Zuchtorganisationen) Daten (TVD, Adress-, Betriebs-, Leistungs-, Stammdaten), die für Beratungen von RGS und KGD von Interesse sind, weiterzugeben; im Gegenzug dürfen von KGD oder RGS gesammelte Daten (erhobene Diagnosen nach Schlüssel) an die liefernden Organisationen (Zuchtorganisationen) zurückgegeben werden. In anonymisierter Form können die gespeicherten Daten auch zur Berechnung von Benchmarks und als Basis für wissenschaftliche Auswertungen dienen, die im Rahmen von Forschungsvorhaben im Interesse der KGD- und RGS-Dienstleistungsbezüger erstellt werden.

 

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