Bundesrat beantragt Annahme Motion: Vermarktung von Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht

Bundesrat beantragt Annahme der Motion: Vermarktung von Milch aus muttergebundener Kälberaufzucht

18.3849 Motion - Eingereicht am 26.09.2018 im Nationalrat von Sabrina Munz (SP)

Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Kuhmilch aus muttergebundener Kälberaufzucht legal vermarktet werden kann.

Milch von muttergebundener Kälberaufzucht MGKA gilt als besonders tierfreundlich und entspricht einem Bedürfnis von Konsumentinnen und Konsumenten. Das begehrte Nischenprodukt wird in Deutschland bereits erfolgreich als "Milch aus Elternzeit" vermarktet und mit hoher Wertschöpfung verkauft. Die Landwirte, welche MGKA in der Schweiz praktizieren, können die Milch aufgrund der aktuellen rechtlichen Unsicherheit nicht ausloben. Diese Unsicherheit soll beseitigt werden. Damit soll die Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft weiter gestützt werden. Der Bundesrat beantrag die Annahme der Motion.

Der Artikel 32 der Verordnung über Lebensmittel tierischer Herkunft (VLtH) soll in Übereinstimmung mit den aktuellen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Praxis zeitnah angepasst werden. Die bestehende Definition von Milch als "das ganze Gemelk" ist in Analogie zur Verordnung 853/2004 der EU durch "das unveränderte Gemelk" zu ersetzen.

In seiner Antwort auf die Interpellation 18.3581 "Förderung der Tiergesundheit durch Beiträge entschädigen sowie weitere Aspekte des Tierwohls" hält der Bundesrat fest, dass spezifische Merkmale und Arten der Tierproduktion nicht durch zusätzliche Beiträge sondern durch den Markt aufgenommen und auch über höhere Preise entschädigt werden sollen. Diese höheren Preise können nur realisiert werden, wenn die Milch von MGKA legal vermarktet werden darf.

Die bisherige Formulierung "das ganze Gemelk" führte in den letzten Jahren zu Unsicherheiten in der Interpretation der Verordnung. Sie stammt aus einer Zeit, in welcher befürchtet wurde, die Landwirte würden die Milch vor der Lieferung unbemerkt entrahmen und somit nicht das ganze Gemelk abliefern. In der heutigen Zeit ist dieser Aspekt nicht mehr relevant, da die Entschädigung der Landwirte gemäss dem effektiven Gehalt der abgelieferten Milch erfolgt. Hinsichtlich der Hygiene untersteht die MGKA wie alle anderen Milchproduktionssysteme inklusive Melkroboter den Anforderungen der bestehenden Verordnung über die Hygiene bei der Milchproduktion (VHyMP).

www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20183849

Um mehr zu lesen müssen Sie sich anmelden

© 2024 Rindergesundheit Schweiz RGS Datenschutzerklärung
website by WeServe