Guten Tag!
Im Artikel „Besaugen in der Kälberaufzucht: was steckt dahinter?“ aus dem CHälber aktuell 05/2018 vom 9. Mai 2018 wird ausgeführt, dass ein Oberlippen-Nasenring durch einen Tierarzt angebracht werden kann, um das gegenseitige Besaugen nachhaltig zu unterbinden. Im Gegensatz zu ausländischen Gesetzgebungen sind aber derartige invasive Eingriffe in der Schweiz explizit verboten. So heisst es in der Tierschutzverordnung:
Art. 17 Verbotene Handlungen bei Rindern
e.20 invasive Eingriffe an der Zunge, am Zungenbändchen, an der Nasenscheidewand oder am Flotzmaul zur Verhinderung von Verhaltensabweichungen wie gegenseitigem Besaugen oder Zungenrollen;
Wir möchten Sie auch auf den Schweregrad des Eingriffs aufmerksam machen und verweisen auf die Lektüre der Fachinformation Tierschutz vom BLV «Einsatz von Saugschutzringen und Saugschutz-halftern bei Rindern». Dort finden Sie zudem den Hinweis, dass „in gewissen Abständen zu überprüfen ist, ob das Tier auch ohne Saugschutz das Besaugen unterlässt.“
Wir danken für die entsprechenden Hinweise und bitten Sie um Kenntnisnahme der Präzisierungen im revidierten Artikel „Besaugen in der Kälberaufzucht: was steckt dahinter?“.
Danke für Ihre Kenntnisnahme.
Freundliche Grüsse
Martin Kaske, Corinne Bähler, KGD
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